AGB
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten fùˆr alle Rechtsbeziehungen zwischen der IFV Performance GmbH (im folgenden Anbieterin) und dem Teilnehmer (im folgenden Kunde) fùˆr die Teilnahme an Training, Consulting und Coaching, Online- oder Präsenzkursen, Programmen, Webinaren oder Seminaren (im folgenden Leistungen).
(2) Coaching, Training und Consulting im Sinne dieses Vertrages betrifft individuelle Coaching/Training/Consulting-Sitzungen zwischen der Anbieterin und einer festgelegten Anzahl von Teilnehmern, in denen Entscheidungen und Problemlösungen der Teilnehmer begleitet werden. Kurse im Sinne dieses Vertrages sind Unterrichtssequenzen fùˆr mehrere Teilnehmer, die on- oder offline angeboten werden können. Webinare sind online angebotene Einzelunterrichtungen zu einem bestimmten Thema, sie können Teil eines Kurses sein, aber auch allein stehen. Seminare sind offline angebotene Einzelunterrichtungen zu einem bestimmten Thema, sie können Teil eines Kurses sein, aber auch allein stehen.
(3) Buchen können die Leistungen nur Unternehmen oder selbständige Unternehmer oder Personen, die den Kurs fùˆr den Start ihrer Selbständigkeit im Sinne des § 14 BGB buchen, nicht jedoch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
(4) Teilnehmer im Sinne dieses Vertrages sind – je nach Zusammenhang der Regelung - sowohl das jeweils buchende Unternehmen als auch die tatsächlichen Teilnehmer die (grade bei Einzelunternehmen mit dem buchenden Unternehmen identisch sein können), aber auch die von dem Unternehmen entsandten Teilnehmer (grade bei Kapitalgesellschaften oder Unternehmen mit Mitarbeitern).
(5) Mùˆndliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle kùˆnftigen Ă„nderungen zu dem Vertrag sind in Textform niederzulegen, dies gilt auch fùˆr die Aufhebung dieser Textformklausel.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch persönlichen Abschluss, durch Fernkommunikationsmittel, mĂ¼ndlich, schriftlich, in Textform oder auf der Website der Anbieterin zustande.
(2) Ein Vertrag kann per E-Mail oder schriftlich geschlossen werden. Der Auftraggeber erhält in diesem Fall ein Angebot per E-Mail oder schriftlich, das er binnen einer Woche durch Erklärung in Schriftform, Textform, (fern-)mĂ¼ndlich oder durch schlĂ¼ssiges Verhalten annehmen kann. MaĂŸgeblich ist der Zugang der Annahmeerklärung bei der Anbieterin.
(3) Die Anbieterin ist berechtigt, von dem Vertrag zurùˆckzutreten, wenn in der Person des teilnehmenden Unternehmens oder seiner Leitung oder des Kursteilnehmers ein wichtiger Grund fùˆr die Verweigerung der Teilnahme besteht.
(4) Abweichend von § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf die Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seiner Bestellung, gesonderte Informationen zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss, Informationen ùˆber die Speicherung des Vertrages, die zur Verfùˆgung stehenden Sprachen und Verhaltenskodizes sowie eine unverzùˆgliche Bestätigung seiner Bestellung.

§ 3 Zahlung/Verzug/Preise
(1) Die Preise, die von der Anbieterin angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich.
(2) Soweit nicht ein anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise inklusive Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind Anreise-, Verpflegungs- oder bei Online-Inhalten etwaige Verbindungskosten des Teilnehmers.
(3) Die vom Kunden geschuldete VergĂ¼tung ist unmittelbar, im Voraus und in voller Höhe fällig, vorbehaltlich anderslautender Individualabrede.
(4) Eine von der Anbieterin erteilte SEPA-Lastschrift-Einzugsermächtigung gilt auch fĂ¼r die weitere Geschäftsverbindung, bis sie widerrufen wird.
(5) Sofern SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde der Anbieterin nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Auf Anfrage wird ein solches zur VerfĂ¼gung gestellt.
(6) Falls vereinbarte SEPA-Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine RĂ¼cklastschrift veranlasst wird, ist der Kunde verpflichtet, den Betrag, den er der Anbieterin schuldet, innerhalb von drei Werktagen nach RĂ¼cklastschrift an die Anbieterin zu Ă¼berweisen.
(7) Entstehen fùˆr eine RĂ¼cklastschrift Gebùˆhren, hat der Teilnehmer diese zu tragen, soweit er die RĂ¼cklastschrift zu vertreten hatte, sie also nicht berechtigt war.
(8) Die Anbieterin stellt dem Kunden eine ordnungsgemĂ¤ĂŸe Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus (ggf. durch ErfĂ¼llungsgehilfen).
(9) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt fĂ¼r die AusĂ¼bung eines ZurĂ¼ckbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(10) Der Teilnehmer verpflichtet, gegen Nachweis die tatsächlich entstandenen Spesen und Auslagen der Anbieterin fùˆr die Coaching-Leistungen zu erstatten (insbesondere Anfahrtskosten).
(11) Die vertragliche Vergùˆtung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen enumerativ in dem Angebot der Anbieterin aufgefùˆhrt sind. Zusätzliche Consulting, Trainings oder Coachings sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots zu vergùˆten.
(12) Die Anbieterin ist berechtigt, vor Durchfùˆhrung der Leistungen die Entrichtung der Vergùˆtung durch den Teilnehmer zu ùˆberprùˆfen und sich gegebenenfalls einen Nachweis ùˆber die erfolgreiche Zahlung an die Anbieterin vorlegen zu lassen. Sofern der Teilnehmer diesen Nachweis nicht erbringt, kann die Anbieterin die Vergùˆtung am Veranstaltungsort vom Teilnehmer in bar einfordern (eine eventuelle Doppelzahlung wird selbstverständlich erstattet) oder bei Nichtzahlung dem Teilnehmer die Teilnahme an den Leistungen verweigern.

§ 4 Leistungsinhalt und -ort
(1) Die Leistungen der Anbieterin ergeben sich im Einzelnen aus dem Angebot der Anbieterin.
(2) Das Training, Consulting und Coaching beinhaltet Anregungen und Motivationen zu Erkenntnissen, Verhalten oder Erleben des Teilnehmers. Dazu setzt die Anbieterin Impulse und reflektiert gemeinsam mit dem Teilnehmer die damit angestoĂŸenen Prozesse bei dem Teilnehmer. Training, Consulting und Coaching ist keine Leitung des Teilnehmers in bestimmten Entscheidungen. Das Training, Consulting und Coaching ist damit abhängig von einer aktiven und offenen Mitwirkung und Reflektion von Seiten des Teilnehmers.
(3) Das Training, Consulting und Coaching findet in der vereinbarten Form statt, z.B. online, telefonisch, per Whatsapp oder offline in Trainingsräumen oder an einem sonstigen Ort.
(4) Die Abbildung und Beschreibung der Leistung und des Leistungsortes im Internet der Anbieterin dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr fùˆr die vollständige Einhaltung wird nicht ùˆbernommen.
(5) Die Anbieterin ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Leistung aus fachlichen Grùˆnden vorzunehmen, etwa wenn Bedarf fùˆr eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Inhaltes eintritt und die Ă„nderung fùˆr den Teilnehmer zumutbar ist.
(6) Die Anbieterin ist fùˆr Kurse, Webinare oder Seminare berechtigt, den angekùˆndigten Referenten/Referentin durch einen gleichermaĂŸen qualifizierten Referenten/Referentin zu ersetzen, sofern dies wegen Verhinderung des Referenten/Referentin, aus gesundheitlichen oder sonstigen Grùˆnden erforderlich sein sollte.
(7) Die Buchung von Trainings, Consulting, Coachings, Seminaren und Veranstaltungen der Anbieterin erfolgt immer verbindlich. Stornierungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
(8) Die Anbieterin ist berechtigt, Ort und Zeit der angekùˆndigten Leistung zu ändern, sofern die Ă„nderung dem Teilnehmer rechtzeitig mitgeteilt und fùˆr diesen zumutbar ist.
(9) Es wird ausdrĂ¼cklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der hier angebotenen Beratung und den hier angebotenen Trainings nicht um einen Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) handelt. Die individuelle UnterstĂ¼tzung beschränkt sich rein auf B2B-Consulting. Es gibt keine systematische Ăœberwachung des Lernerfolgs und mehr als 60% der angebotenen Inhalte findet live statt.
(10) Wenn die Anbieterin dem Kunden konkrete Online-Marketing-MaĂŸnahmen empfiehlt, muss der Kunde die entsprechenden Kosten von Drittanbietern tragen, wenn er sie umsetzen will. Dabei sind die Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter gĂ¼ltig.
(11) FĂ¼r die rechtskonforme Ausgestaltung der empfohlenen Online-Marketing-MaĂŸnahmen ist der Kunde ausschlieĂŸlich selbst verantwortlich.
(12) Wenn zwischen der Anbieterin und dem Kunden sogenannte Live-Calls via Zoom vereinbart worden sind, sind die vereinbarten Termine verbindlich und einzuhalten. Es besteht kein Anspruch auf eine Ăœbertragung oder die Nachholung eines Termins. Dies gilt nicht, wenn die HinderungsgrĂ¼nde aus der Sphäre von der Anbieterin stammen.

§ 5 Ablauf von offline Veranstaltungen oder Coachings /Ausschluss des Teilnehmers
(1) Die Anbieterin hat in den Leistungs-Räumlichkeiten das Hausrecht. Den Anweisungen von ihr oder ihren Mitarbeitern ist durch den Teilnehmer Folge zu leisten.
(2) Soweit nicht ein anderes angekùˆndigt ist, ist das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke in den Veranstaltungsräumen untersagt.
(3) Die Verwendung von technischen Geräten durch den Teilnehmer darf nicht in einer Weise erfolgen, dass andere Teilnehmer oder der Referent/ die Referentin gestört werden.
(4) Ergänzend gelten die Hausordnung der Veranstaltungsräumlichkeiten sowie gegebenenfalls weitere von der Anbieterin erlassene Vorschriften.
(5) Die Anbieterin kann den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschlieĂŸen, wenn der Teilnehmer gegen die Verpflichtungen aus diesem Paragrafen schuldhaft verstĂ¶ĂŸt. Bei groben VerstĂ¶ĂŸen kann dies auch ohne vorherige Androhung erfolgen.
(6) Wird der Teilnehmer von dem Anbieterin ausgeschlossen, so ist er verpflichtet, der Anbieterin den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Insbesondere hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf ganze oder teilweise Erstattung der von ihm bereits gezahlten Leistungen.

§ 6 Pflichten des Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer darf die Leistungen nur persönlich nutzen und Dritten nicht zugänglich machen, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.
(2) Der Teilnehmer darf Inhalte der Leistung nicht vervielfältigen und auĂŸerhalb der Leistung der Anbieterin speichern.
(3) Der Teilnehmer erhält von der Anbieterin bei Online-Inhalten die Zugangsdaten zu der Leistung oder wählt solche selbst aus. Die Zugangsdaten haben den Zweck, die Nutzung der Leistung durch unberechtigte Personen auszuschlieĂŸen. Wählt der Teilnehmer selbst welche aus oder ändert er seine Zugangsdaten, hat er auf eine ausreichende Passwortsicherheit zu achten. Kurze und leicht zu erratende Passwörter dùˆrfen nicht verwendet werden. Diese Zugangsdaten sind von dem Teilnehmer vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schùˆtzen und zur Sicherheit in regelmĂ¤ĂŸigen Abständen zu ändern. Digital darf der Teilnehmer Benutzernamen und Kennwörter nur sicher verschlùˆsselt speichern.
(4) Bei mehrmaliger falscher Eingabe der Zugangsdaten kann zum Schutz des Teilnehmers der Zugang gesperrt werden. Hat der Teilnehmer diese Sperrung zu vertreten, haftet er fùˆr die durch die Freischaltung entstehenden Kosten und Aufwendungen der Anbieterin nach MaĂŸgabe der ortsùˆblichen und angemessenen Kosten.
(5) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Anbieterin unverzùˆglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Teilnehmer Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu seiner Leistung verschafft haben. Benachrichtigt der Teilnehmer die Anbieterin nicht unverzùˆglich, ist er verpflichtet, der Anbieterin den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
(6) Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Teilnehmer ist zur Abnahme des Coachings oder Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Teilnehmer ist während des Coachings in vollem Umfang selbst verantwortlich fùˆr seine körperliche und geistige Gesundheit. Der Teilnehmer erkennt an, dass alle Schritte und MaĂŸnahmen, die im Rahmen des Coachings von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
(7) Der Kunde verpflichtet sich die Ă¼blichen Verhaltensweisen eines ehrbaren Kaufmanns der Anbieterin gegenĂ¼ber zu gewährleisten. Die Anbieterin behält sich vor, jede sachgrundlose, rechtswidrige und/oder unsachgemĂ¤ĂŸe Ă„uĂŸerung Ă¼ber die Anbieterin und ihre Dienstleistungen, sei es durch Wettbewerber, Kunden oder andere Dritte, vor allem unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und auch strafrechtlich verfolgen zu lassen.
(8) Bei der Teilnahme an den Online-Programmen der Anbieterin ist der Kunde ist verpflichtet, dazu beizutragen, dass der Fortgang des Programm störungsfrei gewährleistet ist, auch aus Respekt den anderen Teilnehmern gegenĂ¼ber. Deswegen ist den Anweisungen von Coaches/Trainer/Berater der Anbieterin insbesondere in den Live-Calls unmittelbar Folge zu leisten. Falls wiederholt ein VerstoĂŸ gegen erteilte Anweisungen geschieht, ist die Anbieterin berechtigt, den Kunden zeitweise oder gar dauerhaft von dem Programm auszuschlieĂŸen. Der VergĂ¼tungsanspruch bleibt davon unberĂ¼hrt.

§ 7 Verfùˆgbarkeit von Inhalten
(1) Die Nutzung der Leistung erfolgt bei Online-Inhalten im Internet und kann nur mit einem ausreichend schnellen Internet-Anschluss des Teilnehmers vollständig genutzt werden. Diesen sicherzustellen, ist Sache des Teilnehmers.
(2) Die Anbieterin strebt eine grĂ¶ĂŸtmögliche Verfùˆgbarkeit der Online-Inhalte an. Eine ständige Verfùˆgbarkeit kann aber nicht garantiert werden und hängt auch von der Funktion der Infrastruktur des Internets ab, auf die die Anbieterin keinen Einfluss hat.
(3) Die Anbieterin ist berechtigt, die Nutzung des Online-Inhalts insbesondere fùˆr Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen fùˆr den Betriebsablauf der Anbieterin erforderlichen Grùˆnden vorùˆbergehend einzuschränken oder ganz zu sperren. Die Anbieterin wird dabei möglichst auf die durchschnittlichen Belange der Teilnehmer Rùˆcksicht nehmen (z.B. bei der Bestimmung von Wartungszeiten). Bei dringenden Störungen ist die Anbieterin zur Fehlerbeseitigung auch zu normalen Geschäftszeiten berechtigt.
(4) Die Anbieterin haftet nicht fùˆr höhere Gewalt oder bei der Anbieterin oder den Subunternehmern der Anbieterin eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Pandemie, Seuche, Aussperrung, die die Anbieterin ohne eigenes Verschulden vorùˆbergehend daran hindern, die Leistungen zu erbringen. Die Anbieterin haftet weiter nicht fùˆr Datenverluste oder Nichtverfùˆgbarkeiten, die durch geeignete, den Regeln der Technik und Eigenvorsorge entsprechende Vorkehrungen des Teilnehmers unschwer zu verhindern gewesen wären.
(5) Ist die Anbieterin zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht die Verpflichtung der Anbieterin zur Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert.
(6) Die Anbieterin behält sich das Recht vor, die Kursinhalte regelmĂ¤ĂŸig zu optimieren, zu erweitern oder redaktionell anzupassen. In der Regel wird dies zur Behebung von Fehlern oder zur Aktualisierung der Inhalte erfolgen.

§ 8 Ausfall der Leistung
(1) Die Anbieterin ist berechtigt, die Durchfùˆhrung der Leistung abzusagen, sofern bei ihr oder einem dritten, von der Anbieterin eingeschalteten Leistungserbringer, wie insbesondere dem Referenten/Referentin oder der Veranstaltungslokalität, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Pandemie, Seuche, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die die Anbieterin ohne eigenes Verschulden daran hindert, die Leistung zum vereinbarten Termin abzuhalten.
(2) Die Anbieterin ist verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Teilnehmer möglichst zeitnah mitzuteilen.
(3) Im Falle einer Absage nach Absatz 1 steht dem Teilnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu.
(4) Im Falle einer Absage kann die Anbieterin im eigenen Ermessen dem Teilnehmer gegebenenfalls einen Ersatztermin anbieten. Kommt hierùˆber eine Einigung nicht zu Stande, kann die Anbieterin dem Teilnehmer im eigenen Ermessen bereits gezahlte Entgelte erstatten.

§ 9 Laufzeit und KĂ¼ndigung
(1) Die individuell vereinbarte Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem Vertrag der Anbieterin und dem Kunden. Eine vorzeitige KĂ¼ndigung ist ausgeschlossen. Bei einem vertraglich vereinbarten Abonnement-Programm, verlängert sich der Vertrag zu gleichen Bedingungen und gleicher Laufzeit, es sei denn die vereinbarte KĂ¼ndigungsfrist wird eingehalten.
(2) Etwaige freie KĂ¼ndigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Das Recht zur auĂŸerordentlichen KĂ¼ndigung aus wichtigem Grund bleibt immer unberĂ¼hrt.
(4) Zu ihrer Wirksamkeit bedĂ¼rfen KĂ¼ndigungen immer der Schriftform.

§ 10 auĂŸerordentliche KĂ¼ndigung und Verzug
(1) Fristen fĂ¼r die Leistungserbringung durch die Anbieterin beginnen nicht, bevor der vereinbarte Rechnungsbetrag bei der Anbieterin eingegangen ist und vereinbarungsgemĂ¤ĂŸ die fĂ¼r die Dienstleistungen notwendigen Daten und Informationen (bspw. Webseitenlinks, Texte etc.) bei der Anbieterin vollständig vorliegen oder andere vereinbarte Mitwirkungshandlungen komplett getätigt worden sind.
(2) Ist der Kunde im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten-Zahlungen gegenĂ¼ber der Anbieterin in Verzug, ist die Anbieterin berechtigt, den Vertrag auĂŸerordentlich zu kĂ¼ndigen und die Leistungen einzustellen. Die Anbieterin kann nach eigenem Ermessen die gesamte VergĂ¼tung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.
(3) Die Anbieterin behält sich vor, falls der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug ist, weitere Leistungen nicht zu erbringen, bis der offenen Betrag vollständig gezahlt wurde.

§ 11 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Aufnahmen
(1) Sämtliche Leistungsunterlagen der Anbieterin sind urheberrechtlich geschùˆtzt. Dies betrifft sowohl Inhalte der Anbieterin auf ihrer Webseite, Vorträge, Präsentation, Skripten und sonstige Leistungsunterlagen. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche geschùˆtzten Kurs-Inhalte geheim zu halten und Dritten nicht zu offenbaren. Dem Teilnehmer ist untersagt, die geschùˆtzten Kurs-Inhalte zu anderen Zwecken als der eigenen Unterrichtung zu nutzen. Insbesondere ist dem Informationsempfänger untersagt, die Informationen zu Wettbewerbszwecken oder sonstigen eigenen Zwecken zu verwerten.
(3) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, ohne ausdrùˆckliche Erlaubnis der Anbieterin Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von der Leistung zu machen.
(4) Der Teilnehmer willigt ein, dass die Anbieterin Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen von den Kursen, Webinaren oder Seminaren unter Wiedergabe des Teilnehmers herstellt und fùˆr Werbezwecke verwendet. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen oder einzuschränken.

§ 12 Haftung der Anbieterin
(1) Coaching ist die individuelle Erarbeitung von Methoden, Verhaltensweisen und Einstellungen und daher immer in erheblichem MaĂŸe von der Mitarbeit des Teilnehmers abhängig. Einen bestimmten Erfolg des Coachings kann die Anbieterin nicht garantieren.
(2) Die Stellungnahmen und Empfehlungen der Anbieterin bereiten die unternehmerische oder persönliche Entscheidung des Teilnehmers nur vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
(3) Die Anbieterin haftet bei online abgehaltenem Coaching nur fùˆr die ordnungsgemĂ¤ĂŸe Einspeisung der Daten in das Internet an ihrem Zugangspunkt. Sie haftet nicht, sofern die ordnungsgemĂ¤ĂŸ eingespeisten Daten nicht in ausreichender Qualität bei dem Teilnehmer ankommen. Insbesondere hafte die Anbieterin nicht fùˆr die Empfangskonfiguration des Teilnehmers oder Fehler bei Netzbetreibern.
(4) Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Teilnehmers in den Räumlichkeiten der Anbieterin. Die Anbieterin ùˆbernimmt keine Haftung fùˆr den Verlust, den Untergang oder die sonstige Beschädigung, es sei denn, der Anbieterin fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
(5) Die Anbieterin haftet nicht fùˆr Inhalte von externen Links auf der Webseite der Anbieterin, insbesondere nicht fùˆr Werbeangaben des Anbieters von Räumlichkeiten und/oder dritter Referenten.

§ 13 Datenschutz
(1) Fùˆr den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung ùˆbermittelten Daten, die fùˆr die Durchfùˆhrung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie fùˆr die Begrùˆndung, inhaltliche Ausgestaltung oder Ă„nderung eines Vertrages erforderlich sind.
(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weiter gegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) fùˆr die Erfùˆllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem ùˆberwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land auĂŸerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafùˆr nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft ùˆber die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmĂ¤ĂŸig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzùˆglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berùˆhrt die RechtmĂ¤ĂŸigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Ăœbertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befùˆrchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.
(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).

§ 14 Mediation
(1) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Anbieterin und dem Teilnehmer, sind die Parteien verpflichtet, eine gùˆtliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberùˆhrt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitigkeit im Sinne dieses Paragrafen ist die schlichte Nichtzahlung der Vergùˆtung ohne Angabe von Grùˆnden.
(2) Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten - bindend fùˆr die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem Vertreter am Sitz der Anbieterin zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag fùˆr eine Online-Mediation macht. Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.
(3) Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich die Mediation fùˆr beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationssitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation fùˆr gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.
(4) Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenùˆber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschlieĂŸenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.

§ 15 Schlussbestimmung/Gerichtsstand/Erfùˆllungsort
(1) Sofern das Unternehmen Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der Anbieterin Gerichtsstand. Die Anbieterin ist jedoch berechtigt, den Teilnehmer auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Anbieterin Erfùˆllungsort.
(3) Abweichungen von diesen AGB haben ausschlieĂŸlich Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Vorrang vor diesen AGB haben im Individualabreden mit dem Kunden einschlieĂŸlich. Dazu zählen Ergänzungen, Nebenabreden und Ă„nderungen. FĂ¼r die Individualabreden einschlieĂŸlich Ergänzungen, Nebenabreden und Ă„nderungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung der Anbieterin maĂŸgeblich.
(4) Fùˆhren schwerwiegende, nicht beeinflussbare Grùˆnde zu einer unvorhersehbaren Ă„nderung der in diesen AGB geregelten Vertragsinhalte (also insbesondere nicht der Hauptleistungen), und ùˆberwiegen die Interessen des Verwenders an einer Anpassung der AGB die typisierten Interessen des Vertragspartners, ist der AGB Verwender berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit gesetzlich nicht bereits eine Regelung fùˆr den Fall des entsprechenden Anpassungsbedarfes vorgesehen ist.
(5) Die Anbieterin erhält das Recht vom Kunden Werbung mit Testimonials oder der Referenz des Kunden durchzufĂ¼hren. Die Anbieterin ist auch nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, in angemessener Weise mit der Referenz des Kunden zu werben. Die Berechtigung erstreckt sich auf die Nutzung dem Kunden gehörender Urheber-, Marken-, Namens- und Kennzeichenrechte. Widerruf der Gestattung der Werbung Ă¼ber Testimonial oder Referenz ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, nicht jedoch bereits bei Beendigung des Vertrags.
(6) Falls eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus rechtlichen oder tatsächlichen GrĂ¼nden nicht durchfĂ¼hrbar oder unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der Ă¼brigen Vertragsbestimmungen dadurch nicht berĂ¼hrt. Die Anbieterin und der Kunde sind dann verpflichtet, die nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten in zulässiger Weise am Nächsten kommt.